Wir machen Sie fit für die Teleradiologie (nach StrSchG)
und Telemedizin der Zukunft.

Teleradiologische Zertifizierung von
A bis Z – aus einer Hand.

Wir verstehen uns als Partner unserer Kunden und begleiten
Sie durch den kompletten Prozess der Zertifizierung.

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Was ist Teleradiologie?

Laut §5 des Strahlenschutzgesetzes bedeutet Teleradiologie:

Dass die “Untersuchung eines Menschen mit Röntgenstrahlung unter der Verantwortung eines Arztes, der die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt und der sich nicht am Ort der technischen Durchführung befindet (Teleradiologe)” durchgeführt werden kann.

Die Teleradiologie ist somit eine Ausnahme zu §83 des Strahlenschutzgesetzes (Rechtfertigende Indikation), in dem klar vorgeschrieben ist, dass

“die rechtfertigende Indikation … nur gestellt werden darf, wenn
der die  Indikation stellende Arzt den Patienten vor Ort persönlich untersuchen kann,…”

Wofür benötige ich Teleradiologie?

Aufgrund der oben genannten Definitionen ist klar, dass eine Röntgenuntersuchung nur durchgeführt werden darf, wenn eine fachkundige Person vor Ort die rechtfertigende Indikation gestellt hat. Für CT-Untersuchungen ist dabei eine spezielle Fachkunde nötig, über die üblicherweise nur Radiologen verfügen.

Falls kein CT-fachkundiger Arzt vor Ort zur Verfügung steht, dürfen also CT-Untersuchungen nur im Rahmen der Teleradiologie durchgeführt werden.

Die oben beschriebene Teleradiologie nach StrSchG bedarf aber der Genehmigung der zuständigen Behörden und darf nur ausschließlich damit durchgeführt werden.

Was muss ich tun, um Teleradiologie durchführen zu dürfen?

Der Zertifizierungsprozess ist sehr komplex und wird häufig gar nicht erst begonnen oder nicht bis zum Ende durchlaufen, weil das nötige “know-how” und/oder das entsprechende Personal fehlt.

Bei Kontrollen durch die zuständigen Behörden kann es bei der Durchführung einer “ungenehmigten” Teleradiologie zu Problemen bis hin zu hohen Bußgeldern kommen. Außerdem arbeiten alle Mitarbeiter in einer rechtlichen Grauzone. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen, denen eine ‚ungenehmigte‘ Teleradiologie zugrunde liegt, sind die juristischen Aussichten negativ.

videmis® kennt den Ablauf der Zertifizierung von A bis Z! Von der Projektierung, über das Genehmigungsverfahren bis hin zu den Kontrollen der Ärztlichen Stellen begleiten wir auf Wunsch alle Schritte. Zudem kennen wir die behördlichen Ansprechpartner persönlich und vermitteln entsprechend in Streitfällen.

Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, Teleradiologie nach dem StrSchG durchführen zu wollen, kontaktieren Sie uns bitte für ein kostenloses Beratungsgespräch!