Teleradiologie und die Überpüfung durch die Ärztliche Stelle

Nach der Genehmigung

Wenn das Zertifizierungsverfahren erfolgreich absolviert wurde und endlich die Genehmigung der Bezirksregierung in den Händen hält, wird auch die Ärztekammer, mit der Aufgabe der Qualitätssicherung, über die Durchführung der Teleradiologie informiert werden wollen.

Im Rahmen der ärztlichen Selbstverwaltung wird auch die Teleradiologie durch die Ärztliche Stelle der zuständigen Ärztekammer regelmäßig überprüft. Diese Überprüfungen werden im Vorfeld angekündigt, mit der Aufforderung, einen Teil der Unterlagen vorab einzusenden und die weiteren notwendigen Unterlagen zum Überprüfungszeitpunkt bereit zu halten.

Die Überprüfung

Da sich seit dem Zeitpunkt der Genehmigung häufig viele Dinge verändert haben (Stichwort Personalfluktuation, Fachkundeaktualisierungen, Protokollierung etc.) besteht die große Herausforderung darin, für die Überprüfung alle Bescheinigungen erneut zusammenzutragen.

Daher freuen wir uns von videmis® besonders, dass wir die Überprüfung einer von uns betreuten Teleradiologie-Einrichtung im September 2016 ohne Beanstandungen absolviert haben!

Im Vorfeld waren dafür zahlreiche Arbeitsstunden nötig, aber umso größer ist die Freude darüber, dass unser Partner auch in Zukunft Teleradiologie ohne Einschränkungen seitens der Ärztekammer durchführen darf. So ist für die betreuten Krankenhäuser auch weiterhin die (tele-)radiologische Versorgung gesichert!

 

 

 

 

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